Schadensermittlung

Beschädigungen an Gebäuden oder Elementarschäden können erhebliche Kosten verursachen. Eigentümer von privaten Wohngebäuden oder gewerblichen Bauten stehen oft vor großen Problemen, wenn es um die Schadensbehebung und die finanzielle Abwicklung geht. In diesem Falle ist eine Schadensermittlung unabdingbar, sowohl für den Eigentümer wie auch für Versicherungen.

 

Begutachtung im Falle von:

  • Brandschaden
  • Sturmschaden
  • Wasserschaden
  • Elementarschaden

 

Gutachten zur Feststellung des finanziellen Schadens, insbesondere bei:

  • Gebäudeschäden durch Fremdverschulden (Haftpflichtsachen)
  • Gegendarstellungen
  • Sachverständigenverfahren bei Versicherungsschäden